Patientenverfügung aufbewahren: So stellen Sie sicher, dass sie gilt
Eine Patientenverfügung nützt nur dann, wenn sie im entscheidenden Moment auch tatsächlich vorliegt und bekannt ist. Die beste und sorgfältigste Verfügung hilft nichts, wenn sie im Ernstfall nicht gefunden wird. Dieser Ratgeber zeigt Ihnen alle Aufbewahrungsoptionen, von der Krankenkassenkarte über den Hausarzt bis zum elektronischen Patientendossier, und erklärt, wie Sie Ihren Willen zuverlässig bekannt machen können.
Warum die Aufbewahrung entscheidend ist
Gemäss Art. 372 ZGB muss die urteilsunfähige Person eine Patientenverfügung errichtet haben, und die behandelnden Medizinalpersonen müssen diese kennen oder zumindest Zugang dazu haben. Wenn ein Notfall eintritt, sei es ein Unfall, ein Herzstillstand oder ein plötzlicher Bewusstseinsverlust, haben Ärztinnen und Ärzte oft keine Zeit, nach Dokumenten zu suchen. Sie handeln nach dem mutmasslichen Willen der Person oder nach medizinischem Standard.
Das Gesetz schreibt vor, dass Ärzte und Spitäler in der Patientendokumentation nachfragen müssen, ob eine Patientenverfügung vorhanden ist. Doch selbst wenn diese Frage gestellt wird: Im Akutfall ist es zu spät, das Dokument zuerst zu suchen oder bei Angehörigen zu erfragen. Die Verfügung muss im Voraus zugänglich sein.
Hinzu kommt: Selbst wenn die Patientenverfügung physisch vorhanden ist, aber veraltet oder schwer lesbar ist, kann es zu Missverständnissen kommen. Eine klare, aktuelle und gut zugängliche Verfügung ist deshalb die wichtigste Investition in die eigene medizinische Selbstbestimmung.
Vermerk auf der Krankenkassenkarte
Die Krankenkassenkarte ist das Dokument, das medizinisches Personal bei einem Notfall als erstes zur Hand nimmt. Sie enthält persönliche Angaben und, je nach Karte, auch Hinweise auf bestehende Vorauspläne oder Verfügungen. Es empfiehlt sich deshalb dringend, auf der Rückseite der Krankenversicherungskarte einen gut sichtbaren Vermerk anzubringen.
Dieser Vermerk sollte folgende Informationen enthalten:
- Hinweis, dass eine Patientenverfügung vorhanden ist
- Aufbewahrungsort (z.B. «im Ordner im Wohnzimmerschrank» oder «beim Hausarzt Dr. Müller»)
- Name und Telefonnummer der Vertrauensperson oder Vertretungsberechtigung
Einige Krankenversicherungen stellen ihren Versicherten spezielle Aufkleber oder Formulare zur Verfügung, die auf der Karte befestigt werden können. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse. Alternativ genügt auch ein kleiner, gut lesbarer handschriftlicher Zettel auf der Kartenhülle.
Kopie beim Hausarzt hinterlegen
Der Hausarzt oder die Hausärztin kennt Ihre Krankengeschichte, Ihre Werte und Ihre medizinischen Präferenzen am besten. Es ist daher sehr sinnvoll, eine Kopie Ihrer Patientenverfügung in Ihrer Patientendokumentation beim Hausarzt zu hinterlegen. Im Notfall oder bei einer geplanten Hospitalisation kann das Spital die Unterlagen beim Hausarzt anfordern.
Darüber hinaus empfiehlt es sich, die Patientenverfügung bei einem Arztgespräch zu besprechen. So kann der Hausarzt sicherstellen, dass Ihre Wünsche klar formuliert sind, Fachbegriffe korrekt verwendet werden und die Verfügung den medizinischen Möglichkeiten entspricht. Ein informierter Hausarzt ist im Ernstfall ein wichtiger Anwalt Ihrer Interessen.
Informieren Sie den Hausarzt auch, wenn Sie Ihre Patientenverfügung ändern oder widerrufen. Eine veraltete Version in der Patientenakte kann zu Konflikten führen, insbesondere wenn sie von einer neueren, anders lautenden Version abweicht.
Elektronisches Patientendossier (EPD)
Das elektronische Patientendossier (EPD) ist eine digitale Plattform, auf der Patientinnen und Patienten in der Schweiz ihre Gesundheitsdaten sicher speichern und mit behandelnden Fachpersonen teilen können. Die gesetzliche Grundlage bildet das Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG), das seit 2020 in Kraft ist.
Die Patientenverfügung kann als Dokument im EPD hinterlegt werden. Der grosse Vorteil: Ärztinnen und Ärzte sowie Spitäler, die am EPD angeschlossen sind, können die Verfügung mit Ihrer Zustimmung abrufen, auch wenn Sie sich nicht mehr äussern können. Dies setzt voraus, dass Sie die entsprechenden Zugriffsberechtigungen im EPD korrekt eingerichtet haben.
Noch ist das EPD in der Schweiz nicht flächendeckend verbreitet, und nicht alle Leistungserbringer sind angeschlossen. Betrachten Sie es deshalb als ergänzendes Instrument, nicht als alleinige Aufbewahrungsmethode. In Kombination mit einer physischen Kopie beim Hausarzt und einem Hinweis auf der Krankenkassenkarte bietet es jedoch einen erheblichen Mehrwert.
Vertrauensperson informieren
Die in der Patientenverfügung genannte Vertretungsperson, oft als «Vertrauensperson» bezeichnet, spielt eine zentrale Rolle. Sie wird in Situationen einbezogen, in denen die Patientenverfügung keine explizite Antwort auf eine konkrete Frage gibt. Es ist deshalb essenziell, dass diese Person weiss, dass sie eine solche Rolle innehat, und dass sie weiss, wo die Patientenverfügung aufbewahrt wird.
Sprechen Sie offen mit Ihrer Vertrauensperson über Ihre Wünsche, Werte und Ängste. Erläutern Sie, warum Sie bestimmte Massnahmen ablehnen oder befürworten, und was Lebensqualität für Sie bedeutet. Nur eine gut informierte Vertrauensperson kann in Ihrem Sinne handeln und im Gespräch mit Ärzten eine aktive und konstruktive Rolle übernehmen.
Übergeben Sie der Vertrauensperson eine Kopie der Patientenverfügung und teilen Sie ihr den Aufbewahrungsort des Originals mit. Wenn Sie mehrere Vertrauenspersonen benennen oder eine Ersatzperson vorsehen, informieren Sie auch diese entsprechend.
Original zu Hause: Sicher und auffindbar aufbewahren
Das Original der Patientenverfügung sollte zu Hause an einem gut zugänglichen, aber nicht allzu offensichtlichen Ort aufbewahrt werden. Geeignet sind:
- Ein beschrifteter Ordner im Wohnzimmer- oder Büroschrankfach
- Eine Dokumentenmappe neben anderen wichtigen Unterlagen wie Versicherungspolicen und Testament
- Ein gut sichtbares Fach in der Nähe der Eingangstür, das Rettungskräfte schnell finden können
Wichtig ist, dass das Dokument für Rettungsdienste und Angehörige erreichbar ist, ohne Schlüssel, ohne Passwort und ohne Ihre Mithilfe. Ein abgesperrter Safe mag für Schmuck und Bargeld geeignet sein, für die Patientenverfügung ist er jedoch der falsche Ort.
Bewahren Sie neben dem Original auch eine Liste aller Stellen auf, bei denen Kopien hinterlegt wurden. Diese Liste erleichtert es im Ernstfall, alle relevanten Dokumente zusammenzuführen und sicherzustellen, dass überall die aktuellste Version vorliegt.
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Wo soll ich meine Patientenverfügung aufbewahren?
Idealerweise hinterlegen Sie die Patientenverfügung an mehreren Orten: das Original an einem zugänglichen Ort zu Hause (z.B. Ordner, nicht in einem abgesperrten Safe), eine Kopie beim Hausarzt, gegebenenfalls im elektronischen Patientendossier (EPD) und einen Hinweis auf der Krankenkassenkarte.
Was trage ich auf der Krankenkassenkarte ein?
Sie können auf der Rückseite der Krankenkassenkarte einen Vermerk anbringen, dass Sie eine Patientenverfügung haben, und angeben, wo sie aufbewahrt wird. Manche Karten haben dafür ein eigenes Feld; alternativ klebt man einen kleinen Hinweis auf.
Was ist das elektronische Patientendossier (EPD)?
Das EPD ist eine digitale Plattform, auf der Patientinnen und Patienten ihre Gesundheitsdaten speichern können, u.a. auch die Patientenverfügung. Behandelnde Ärzte und Spitäler können mit Ihrer Zustimmung darauf zugreifen, auch im Notfall.
Was passiert, wenn die Patientenverfügung im Ernstfall nicht gefunden wird?
Wenn die Patientenverfügung im Notfall nicht zugänglich ist, entscheiden die behandelnden Ärzte nach dem mutmasslichen Willen der urteilsunfähigen Person. Ihre Wünsche werden dann möglicherweise nicht berücksichtigt, deshalb ist die Aufbewahrung so wichtig.