Vorsorgeauftrag erstellen: Checkliste für die Schweiz
Von Staubli Rechtsberatung · Aktualisiert September 2026
Vorsorgeauftrag rechtssicher erstellen, in notarieller Praxis erprobt, für CHF 49.
Vorsorgeauftrag erstellenWas Sie vor dem Erstellen bereithalten sollten
Mit der richtigen Vorbereitung können Sie Ihren Vorsorgeauftrag in einer einzigen Sitzung fertigstellen. Sammeln Sie vorab alle nötigen Informationen, so wird nichts vergessen und das Ergebnis ist vollständig und rechtssicher.
1. Ihre eigenen Personalien
Halten Sie folgende Angaben zu Ihrer eigenen Person bereit:
- Vollständiger Name (Vor- und Nachname)
- Geburtsdatum
- Aktuelle Wohnadresse
- Heimatort / Bürgerort (für Schweizer Staatsangehörige) oder Staatsangehörigkeit
2. Personalien Ihrer Vertrauensperson(en)
Die beauftragte Person braucht genaue Angaben. Halten Sie bereit:
- Vollständiger Name
- Aktuelle Adresse
- Geburtsdatum
- Bürgerort / Staatsangehörigkeit
Tipp: Sprechen Sie vorab mit der Person, niemand ist verpflichtet, das Mandat anzunehmen.
3. Ersatzperson bestimmen
Was passiert, wenn Ihre erste Wahl das Mandat nicht übernehmen kann? Bestimmen Sie eine Ersatzperson und halten Sie deren Personalien ebenfalls bereit. Ohne Ersatzperson greift die KESB ein, wenn die Hauptperson ausfällt.
4. Aufgabenbereiche klären
Entscheiden Sie vorab, wie Sie die Aufgaben verteilen möchten:
- Eine Person für alles: Dieselbe Person übernimmt Personensorge, Vermögenssorge und Rechtsverkehr.
- Aufgaben aufteilen: Z. B. eine Person für persönliche Belange (Gesundheit, Wohnen) und eine andere für finanzielle Angelegenheiten.
5. Entschädigung regeln
Soll die beauftragte Person für ihren Aufwand entschädigt werden? Klären Sie vorab:
- Unentgeltlich (ehrenamtlich), dann muss die Person das explizit akzeptieren
- Mit Entschädigung, und wenn ja, in welcher Höhe oder nach welchem Massstab
Wenn Sie nichts regeln, entscheidet die KESB über die Entschädigung (Art. 366 ZGB).
6. Die Form wählen
Bevor Sie beginnen, sollten Sie wissen, wie Sie das Dokument errichten wollen, denn davon hängt Ihr Zeitaufwand ab.
Der eigenhändige Weg kostet nichts ausser Zeit: Sie schreiben den ganzen Text von Hand ab, setzen Datum und Unterschrift darunter. Rechnen Sie mit ein bis zwei Stunden für drei bis sechs Seiten. Kein Teil darf gedruckt sein, und niemand darf für Sie schreiben.
Der beurkundete Weg nimmt Ihnen das ab. Sie gehen zum Notariat, dort wird der Text aufgenommen und beurkundet; abschreiben müssen Sie nichts. Was das kostet, ist kantonal geregelt und hängt vom Aufwand ab, fragen Sie vorher nach.
Wer wegen Arthrose, Parkinson oder einer Sehbehinderung nicht mehr über Seiten hinweg lesbar schreiben kann, sollte den zweiten Weg nehmen. Ein Dokument in zittriger, halb unleserlicher Schrift lädt genau den Streit ein, den es verhindern soll.
6. Besondere Wünsche
Haben Sie besondere Vermögenswerte oder Situationen? Denken Sie an:
- Kryptowährungen / digitale Werte: Wo befinden sich die Zugangsdaten?
- Unternehmensbeteiligungen: AG, GmbH, Verwaltungsratsmandate
- Schenkungen: Soll die beauftragte Person Schenkungen machen dürfen?
- Liegenschaften: Besondere Anweisungen zur Verwaltung oder zum Verkauf
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Jetzt erstellenUnd danach: die vier Schritte, die niemand auf dem Zettel hat
Die meisten Checklisten enden bei der Unterschrift. Dabei passieren die folgenschwersten Fehler danach.
- Der beauftragten Person sagen, dass sie es ist. Und wo das Original liegt. Ein Vorsorgeauftrag, von dem niemand weiss, wirkt wie keiner.
- Den Eintrag beim Zivilstandsamt beantragen. Er ist gebührenpflichtig und verlangt persönliches Erscheinen mit Ausweis, dafür nimmt ihn jedes Amt der Schweiz entgegen. Erfährt die Behörde später von einer Urteilsunfähigkeit, fragt sie zuerst dort nach. Ohne Eintrag findet sie nichts.
- Das Original richtig ablegen. Nicht ins Bankschliessfach, nicht in einen Umschlag mit der Aufschrift «erst nach meinem Tod zu öffnen». Der Vorsorgeauftrag wird zu Lebzeiten gebraucht.
- Einen Termin mit sich selbst machen. In drei Jahren, oder früher, wenn sich etwas ändert: ein Todesfall, eine Trennung, ein Wegzug der beauftragten Person. Ein Vorsorgeauftrag, der die Verhältnisse von gestern abbildet, hilft heute nur halb.
Was Sie nicht brauchen
Damit die Liste nicht länger wirkt, als sie ist: Einiges, das Menschen vorsorglich zusammensuchen, braucht es nicht.
Keine Zeugen. Der Vorsorgeauftrag verlangt keine, anders als manche letztwillige Verfügung. Kein ärztliches Zeugnis über Ihre Urteilsfähigkeit; sie wird vermutet, solange nichts dagegenspricht. Keine Kontoauszüge, keine Grundbuchauszüge, keine Policen. Sie umschreiben im Auftrag die Aufgaben, nicht Ihr Vermögen im Einzelnen. Und keine Zustimmung Ihrer Angehörigen. Wen Sie einsetzen, entscheiden Sie allein.