Heute bestimmen, wer morgen für Sie handelt.
Wird ein Mensch urteilsunfähig, entscheidet ohne Vorsorgeauftrag die Erwachsenenschutzbehörde, wer für ihn handelt. Mit einem Vorsorgeauftrag bestimmen Sie das selbst und legen fest, in welchen Bereichen.
Erst verstehen, dann entscheiden
21 Beiträge zu den Fragen, die vor dem Erstellen aufkommen, mit Verweisen auf den Gesetzestext.
Verstehen
Entscheiden
Gültig machen und aufbewahren
Vorsorgeauftrag
Regelt, wer Ihre Finanzen, Ihre Verträge und den Verkehr mit Behörden führt, wenn Sie urteilsunfähig werden. Ohne ihn errichtet die KESB eine Beistandschaft.
Beide Dokumente
Der Vorsorgeauftrag regelt das Rechtliche und Finanzielle, die Patientenverfügung das Medizinische. Zusammen decken sie beide Seiten der Urteilsunfähigkeit ab.
Patientenverfügung
Hält fest, welche Behandlungen Sie wünschen und welche nicht, und wer für Sie mit den Ärzten spricht, wenn Sie sich selbst nicht mehr äussern können.
Was Sie erhalten
- Ihr Dokument sofort als PDF, ohne Wartezeit
- Anleitung zum eigenhändigen Abschreiben
- Anleitung für den Eintrag beim Zivilstandsamt (Infostar)
- Hinweiskarte fürs Portemonnaie zur Patientenverfügung
Wissen & Ratgeber
Vorsorgeauftrag
Der Vorsorgeauftrag einfach erklärt
Was passiert ohne Vorsorgeauftrag?
Gut begleitet zum Vorsorgeauftrag
Handschriftlicher Vorsorgeauftrag oder öffentliche Beurkundung?
Ein Vorsorgeauftrag ist ein Instrument der persönlichen Vorsorge. Er ermöglicht es jeder handlungsfähigen Person, vorausschauend festzulegen, wer sie vertreten soll, falls sie eines Tages ihre Urteilsfähigkeit verliert, etwa infolge Krankheit, Unfall oder altersbedingter Einschränkungen. Der Gedanke dahinter ist einfach und zugleich grundlegend. Selbstbestimmung soll auch dann gelten, wenn man sie nicht mehr selbst ausüben kann.
Im Vorsorgeauftrag bestimmen Sie, wer für Sie handelt und in welchen Bereichen. Das Gesetz unterscheidet dabei drei Aufgabenbereiche:
- Personensorge: Sie betrifft zum Beispiel die Gesundheit, die Pflege, das Wohnen und die Organisation des Alltags.
- Vermögenssorge: Sie umfasst unter anderem die Verwaltung von Einkommen und Vermögen, die Zahlung von Rechnungen sowie Entscheide über Anlagen oder Liegenschaften.
- Rechtsvertretung: Sie ermöglicht die Vertretung gegenüber Dritten, zum Beispiel gegenüber Behörden, Versicherungen oder Banken.
Durch einen Vorsorgeauftrag stellen Sie sicher, dass Ihre Vertrauenspersonen handlungsfähig bleiben und Behörden nur dort eingreifen, wo es nötig ist.
Mehr über den Vorsorgeauftrag erfahren.Wenn keine verbindliche Regelung vorliegt, greift in der Schweiz die KESB (Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde) ein. Das bedeutet:
- Die KESB prüft Ihre Situation
- Sie entscheidet, ob eine Beistandschaft notwendig ist
- Sie bestimmt, wer Ihre Angelegenheiten übernimmt
- Das kann eine Drittperson sein, nicht zwingend ein Familienmitglied
Viele Menschen gehen davon aus, dass automatisch der Ehepartner oder die Kinder alles regeln dürfen. Das stimmt so nicht. Angehörige haben ohne entsprechende Vollmacht oder Vorsorgeauftrag keine uneingeschränkte Entscheidungsbefugnis. Selbst die KESB empfiehlt, einen Vorsorgeauftrag abzuschliessen.
Mehr über den Vorsorgeauftrag erfahren.Ein Vorsorgeauftrag ist ein wichtiges rechtliches Dokument. Umso entscheidender ist es, dass er klar, vollständig und rechtssicher formuliert wird. Genau hier setzt unsere Plattform an. Sie werden Schritt für Schritt begleitet, von den ersten Angaben bis zum fertigen Dokument.
Unser integrierter Leitfaden erklärt Ihnen jede Auswahl verständlich und präzise. So wissen Sie jederzeit, was Sie gerade regeln und weshalb. Sie können den Vorsorgeauftrag in Ihrem eigenen Tempo erstellen und behalten dabei die Sicherheit, nichts Wichtiges zu übersehen.
Die Struktur und die Inhalte basieren auf notarieller Beratungserfahrung und bewährter Praxis. Daraus entsteht kein überlanger Juristentext, sondern ein kompakter, handschriftlich zu verfassender Vorsorgeauftrag. Er ist klar strukturiert, verständlich und rechtssicher, orientiert sich an den gesetzlichen Vorgaben und ist zugleich individuell auf Ihre Situation zugeschnitten.
Der gesamte Prozess ist bewusst einfach, klar und effizient gehalten. Ohne Umwege und ohne unnötige Komplexität, aber mit der nötigen Sorgfalt. So kommen Sie schnell zu einem vollständigen und gut verständlichen Vorsorgeauftrag, der Ihnen und Ihren Angehörigen Sicherheit gibt.
Mehr über den Vorsorgeauftrag erfahren.Das Gesetz sieht für den Vorsorgeauftrag zwei Formen vor. Er kann entweder vollständig handschriftlich errichtet, datiert und unterschrieben werden oder öffentlich beurkundet werden. Beide Formen sind rechtlich gleichwertig, sofern die gesetzlichen Formvorschriften eingehalten werden.
In der Praxis ist der handschriftliche Vorsorgeauftrag deutlich weiter verbreitet. Der Hauptgrund dafür liegt in seiner Einfachheit und Zugänglichkeit. Er kann jederzeit ohne Termin, ohne Kosten und ohne formellen Aufwand erstellt oder angepasst werden. Gerade weil sich Lebensumstände ändern können, schätzen viele Menschen diese Flexibilität.
Die öffentliche Beurkundung ist demgegenüber mit zusätzlichem organisatorischem und finanziellem Aufwand verbunden. Sie erfordert den Gang zu einer Urkundsperson, etwa zu einem Notariat. Inhaltlich bietet sie jedoch keine weitergehende materielle Rechtssicherheit als ein korrekt verfasster handschriftlicher Vorsorgeauftrag.
Beide Formen werden von der zuständigen Erwachsenenschutzbehörde gleich geprüft. Massgeblich ist, ob der Vorsorgeauftrag gültig errichtet wurde, ob die eingesetzte Person geeignet ist und ob der Inhalt klar und umsetzbar formuliert ist. Ein handschriftlicher Vorsorgeauftrag ist deshalb nicht weniger sicher, sondern schlicht der praktischere Weg.
Mehr über den Vorsorgeauftrag erfahren.Eine Patientenverfügung ist ein schriftliches Dokument. Darin legen Sie fest, wie Sie medizinisch behandelt werden möchten, falls Sie eines Tages nicht mehr selbst entscheiden können. Das kann zum Beispiel nach einem Unfall, bei schwerer Krankheit, im Koma oder bei Demenz der Fall sein.
Mit einer Patientenverfügung sorgen Sie vor. Ihr Wille gilt auch dann noch, wenn Sie ihn nicht mehr selbst ausdrücken können. So bleibt Ihr Selbstbestimmungsrecht gewahrt und Ärztinnen und Ärzte wissen, was Sie möchten.
Mehr über die Patientenverfügung erfahren.Medizinische Behandlungen dürfen grundsätzlich nur mit Ihrer Zustimmung erfolgen. Wenn Sie aber nicht mehr urteilsfähig sind, können Sie diese Zustimmung nicht mehr selbst geben oder verweigern.
Ohne Patientenverfügung müssen andere entscheiden, was vermutlich in Ihrem Sinn wäre. Mit einer Patientenverfügung nehmen Sie Ihren Angehörigen diese schwere Entscheidung ab und stellen sicher, dass Ihr eigener Wille beachtet wird.
Mehr über die Patientenverfügung erfahren.In einer Patientenverfügung können Sie zum Beispiel bestimmen,
- ob Sie lebensverlängernde Behandlungen möchten oder nicht,
- ob Sie wiederbelebt werden möchten,
- ob Sie künstlich ernährt oder mit Flüssigkeit versorgt werden möchten,
- wie wichtig Ihnen Schmerzbehandlung und die Linderung von Beschwerden sind,
- welche medizinischen Massnahmen Sie akzeptieren oder ablehnen,
- und wer Sie vertreten soll, falls Sie nicht mehr selbst entscheiden können.
Sie können auch eine Vertrauensperson bestimmen. Diese Person spricht dann mit den Ärztinnen und Ärzten und achtet darauf, dass in Ihrem Sinn entschieden wird.
Mehr über die Patientenverfügung erfahren.Ein schwerer Unfall oder eine plötzliche Krankheit kann dazu führen, dass Sie nicht mehr selbst über medizinische Behandlungen entscheiden können. Ohne Patientenverfügung stehen dann Ihre Angehörigen vor schwierigen Fragen:
- Sollen lebenserhaltende Massnahmen durchgeführt werden?
- Wie weit soll eine Behandlung gehen?
- Entspricht diese Entscheidung wirklich Ihrem Willen?
In einer ohnehin belastenden Situation müssen Familienmitglieder Entscheidungen treffen, die weitreichend und endgültig sein können. Das führt oft zu grosser emotionaler Anspannung, Unsicherheit und sogar Schuldgefühlen. Unterschiedliche Meinungen innerhalb der Familie können zusätzlichen Druck und Konflikte auslösen.
Eine Patientenverfügung schafft Klarheit. Sie halten schriftlich fest, welche medizinischen Massnahmen Sie wünschen und welche nicht. Damit nehmen Sie Ihren Liebsten die Last, über Ihren mutmasslichen Willen entscheiden zu müssen.
Vorsorge bedeutet deshalb nicht nur Selbstbestimmung, sondern auch Schutz für die psychische Gesundheit Ihrer Familie.
Mehr über die Patientenverfügung erfahren.In einer Patientenverfügung können Sie auch Stellung zur Organspende nehmen. Sie können festlegen, ob Sie nach Ihrem Tod Organe spenden möchten oder nicht. Dies schafft Klarheit für die Ärzte und entlastet Ihre Angehörigen in einer schwierigen Situation.
Zudem können Sie weitere persönliche Wünsche festhalten, etwa zu religiösem Beistand oder speziellen Vorstellungen zur Sterbebegleitung.
Mehr über die Patientenverfügung erfahren.Gut beraten. Gut vorgesorgt.
Ihr persönliches Dokument – kein Einheitsformular.
Sie machen Ihre Angaben, wir erstellen daraus Ihren individuellen Vorsorgeauftrag oder Ihre Patientenverfügung.
In notarieller Praxis erprobt.
Die Formulierungen stammen aus der Arbeit auf Schweizer Notariaten und sind in Verfahren vor der Erwachsenenschutzbehörde erprobt. Sie sind nicht aus einem Formularbuch übernommen, sondern an den Fragen entstanden, die in der Praxis tatsächlich auftreten.
Wir bessern nach.
Sind Sie mit dem Ergebnis nicht zufrieden, sagen Sie es uns. Wir überarbeiten Ihr Dokument, bis es passt.
Wir sind persönlich für Sie da.
Auf Anfrage können Sie bei uns ein kostenloses Erstgespräch vereinbaren oder eine Beratung per E-Mail erhalten.
Jetzt Vorsorge planenIhre nächsten Schritte nach der Erstellung
Was nach dem Ausfüllen zu tun ist, damit Ihr Dokument gilt.
Ihre geprüfte Vorlage erhalten
Sie erhalten Ihr Dokument sofort als PDF. Es dient als sorgfältig erarbeitete und juristisch geprüfte Vorlage.
Die richtige Form wählen
Ein Vorsorgeauftrag gilt, wenn Sie ihn vollständig von Hand abschreiben, datieren und unterschreiben, oder wenn eine Notarin ihn beurkundet (Art. 361 ZGB). Unsere Vorlage ist für den handschriftlichen Weg gemacht. Eine Patientenverfügung dürfen Sie ausdrucken, sie braucht aber Datum und Ihre eigenhändige Unterschrift.
Später anpassen
Ändern sich Ihre Umstände, schreiben Sie den Vorsorgeauftrag neu, vernichten das alte Original und halten im neuen fest, dass es das frühere ersetzt. Einzelne Stellen nachträglich zu ergänzen genügt der Form nicht.
Sicher aufbewahren
Bewahren Sie Ihre Dokumente an einem sicheren Ort auf. Eine private Aufbewahrung wird für maximale Flexibilität empfohlen. Alternativ ist eine amtliche Hinterlegung des Vorsorgeauftrags (z.B. bei der KESB) möglich.
Auffindbarkeit sicherstellen
Vorsorgeauftrag: Eintrag beim Zivilstandsamt (Infostar) empfohlen. Patientenverfügung: Hinweis auf der Krankenkassenkarte, Hinterlegung beim Hausarzt oder im digitalen Patientendossier (EPD) sicherstellen.
Im Ernstfall Original einreichen
Informieren Sie Ihre Vertrauenspersonen über den Standort. Wichtig: Tritt die Urteilsunfähigkeit ein, muss das Original des Vorsorgeauftrags zur Validierung umgehend der KESB eingereicht werden.