Patientenverfügung Schweiz: Vollständiger Ratgeber
Mit einer Patientenverfügung bestimmen Sie selbst, welche medizinischen Behandlungen Sie erhalten oder ablehnen, auch wenn Sie nicht mehr sprechen können. Alles, was Sie dazu wissen müssen.
Was ist eine Patientenverfügung?
Eine Patientenverfügung (Advance Directive) ist ein schriftliches Dokument, in dem Sie, solange Sie noch urteilsfähig sind, festlegen, welchen medizinischen Behandlungen Sie zustimmen oder welche Sie ablehnen, falls Sie urteilsunfähig werden. Sie ist geregelt unter Art. 370 bis 373 ZGB.
Im Gegensatz zum Vorsorgeauftrag, der allgemeine Lebensbereiche regelt, konzentriert sich die Patientenverfügung spezifisch auf medizinische Entscheide. Beide Dokumente ergänzen sich ideal.
Warum ist eine Patientenverfügung wichtig?
Ohne eine Patientenverfügung müssen Ärzte Ihre nächsten Angehörigen für wichtige medizinische Entscheide konsultieren. Das schafft Probleme:
- Familienmitglieder können unterschiedlicher Meinung sein
- In einem Notfall kann keine Zeit für Familienkonsultation bleiben
- Ihre persönlichen Werte zu lebenserhaltenden Massnahmen, Reanimation und Schmerzbehandlung sind dem medizinischen Team unbekannt
- Angehörige tragen die emotionale Last, für Sie entscheiden zu müssen
Mit einer Patientenverfügung nehmen Sie Ihren Angehörigen diese schwere Last ab und stellen sicher, dass Ihr Wille respektiert wird.
Was können Sie in der Patientenverfügung festlegen?
- Zustimmung zu oder Ablehnung bestimmter Behandlungen (Operationen, Chemotherapie, Dialyse)
- Anweisungen zur Reanimation (CPR)
- Anweisungen zur künstlichen Beatmung
- Präferenzen zur Palliativversorgung und Schmerzbehandlung
- Entscheid zur Organspende
- Wer informiert und konsultiert werden soll
- Benennung einer Vertrauensperson für medizinische Entscheide
Sind Ärzte an die Patientenverfügung gebunden?
Ja. Gemäss Art. 372 ZGB sind Ärzte rechtlich verpflichtet, eine gültige Patientenverfügung zu befolgen, es sei denn:
- Die Patientenverfügung deckt die konkrete Situation nicht ab
- Die Authentizität oder Gültigkeit des Dokuments steht in Frage
- Das Befolgen würde gegen das Gesetz verstossen
Ärzte müssen in der Patientenakte dokumentieren, ob und warum sie von einer Patientenverfügung abgewichen sind. Dies ist eine bedeutsame rechtliche Bindung.
Patientenverfügung erstellen: Vorlage oder selbst schreiben?
Im Gegensatz zum Vorsorgeauftrag muss die Patientenverfügung nicht handschriftlich sein, sie kann getippt und gedruckt werden. Jedoch muss sie:
- Im Zustand der Urteilsfähigkeit erstellt worden sein
- Datiert sein
- Handschriftlich unterzeichnet sein
Eine rechtlich geprüfte Vorlage (wie jene bei rechtsvorsorge.ch) ist dringend empfohlen. Kostenlose Vorlagen von Krankenkassen sind oft zu allgemein gehalten und decken viele Situationen nicht ausreichend ab.
Patientenverfügung aufbewahren und bekannt machen
- Tragen Sie eine Karte im Portemonnaie mit dem Hinweis, dass eine Patientenverfügung existiert und wo sie aufbewahrt ist
- Geben Sie eine Kopie Ihrem Hausarzt
- Geben Sie eine Kopie Ihrer Vertrauensperson
- Registrieren Sie die Existenz beim Zivilstandsamt (Infostar)
- Einige Kantone haben Patientenregistraturen im Spital
Patientenverfügung ändern oder widerrufen
Sie können Ihre Patientenverfügung jederzeit ändern oder widerrufen, solange Sie urteilsfähig sind. Vernichten Sie einfach das alte Dokument und erstellen Sie ein neues. Oder schreiben Sie "widerrufen" auf das alte Dokument, unterzeichnen und datieren Sie es. Informieren Sie alle Personen, die eine Kopie erhalten haben.
Es empfiehlt sich, die Patientenverfügung alle paar Jahre oder nach wichtigen Lebensereignissen zu überarbeiten.
Unterschied zwischen Patientenverfügung und Vorsorgeauftrag
Patientenverfügung
- Medizinische Behandlungsentscheide
- Kann getippt und gedruckt werden
- Bindet Ärzte direkt
- Spezifische Anweisungen
Vorsorgeauftrag
- Allgemeine Lebensverwaltung
- Muss vollständig handschriftlich sein
- Ernennt Vertrauensperson
- Persönlichkeit, Finanzen, Recht
Ideal ist die Kombination aus beiden: Die Patientenverfügung gibt spezifische medizinische Anweisungen, der Vorsorgeauftrag ernennt eine Person für alle übrigen Entscheide.
Häufige Fragen zur Patientenverfügung
Muss eine Patientenverfügung handschriftlich sein?
Nein. Die Patientenverfügung kann getippt und ausgedruckt werden. Sie muss nur datiert und handschriftlich unterzeichnet sein. Das unterscheidet sie vom Vorsorgeauftrag, der vollständig handschriftlich sein muss (wenn nicht notariell beurkundet).
Ab welchem Alter sollte ich eine Patientenverfügung erstellen?
Ab 18 Jahren. Jeder Erwachsene kann jederzeit urteilsunfähig werden, durch Unfall, Narkose oder Krankheit. Experten empfehlen, die Patientenverfügung spätestens gleichzeitig mit dem Vorsorgeauftrag zu erstellen.
Was passiert wenn ich keine Patientenverfügung habe?
Dann entscheiden Ihre nächsten Angehörigen über medizinische Massnahmen, in einer festgelegten gesetzlichen Reihenfolge (Art. 378 ZGB): Ehepartner/eingetragene Partner, Kinder, Eltern, Geschwister. Bei Uneinigkeit entscheidet letztlich das Spital oder die KESB.
Kann ich in der Patientenverfügung Organspendebereitschaft festhalten?
Ja. Sie können Ihre Entscheidung zur Organspende in der Patientenverfügung festhalten. Alternativ können Sie dies im nationalen Organspende-Register eintragen.
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