Vorsorgeauftrag hinterlegen und aufbewahren in der Schweiz
Ein perfekt erstellter Vorsorgeauftrag nützt nichts, wenn er im Ernstfall nicht gefunden wird. Erfahren Sie, welche Aufbewahrungsoptionen es gibt und warum der Eintrag im Zivilstandsregister entscheidend ist.
Warum die Aufbewahrung entscheidend ist
Ein perfekt erstellter Vorsorgeauftrag ist wirkungslos, wenn ihn niemand findet, wenn es darauf ankommt. Die KESB muss das Original-Dokument erhalten, um es zu validieren. Wird der Vorsorgeauftrag nicht schnell gefunden, kann die KESB eine Beistandschaft einrichten, während die Suche noch läuft.
Und gefunden wird er oft nicht, weil niemand wusste, wo er liegt. Das ist kein seltener Ausnahmefall, sondern der Regelfall unter denen, die schiefgehen: Das Dokument existiert, es ist einwandfrei, und es liegt in einem Ordner, den niemand öffnet.
Private Aufbewahrung (empfohlen als Basis)
Das Original bewahren Sie in einem klar beschrifteten Ordner zuhause auf, an einem Ort, der für Ihre beauftragte Person zugänglich ist. Zusätzlich empfehlen wir:
- Geben Sie Ihrer beauftragten Person eine Kopie und teilen Sie ihr den Aufbewahrungsort mit
- Notieren Sie den Standort auf einer Karte in Ihrer Brieftasche
- Informieren Sie nahestehende Personen
Hinterlegung bei der KESB
Sie können das Original direkt bei der KESB Ihrer Gemeinde hinterlegen. Die KESB bewahrt es auf und zieht es heran, wenn ein Fall eröffnet wird.
Vorteil: Maximale Sicherheit, die KESB hat direkten Zugriff, wenn sie einen Fall über Sie bearbeitet.
Nachteil: Sie verlieren den direkten Zugriff auf das Original. Wenn Sie den VA ändern möchten, müssen Sie das alte Dokument zurückfordern und ein neues einreichen.
Eintrag im Zivilstandsregister (Infostar), dringend empfohlen
Dies ist der wichtigste Schritt, den viele Menschen überspringen. Nach der Erstellung Ihres Vorsorgeauftrags melden Sie ihn beim Zivilstandsamt Ihrer Gemeinde. Dort wird im nationalen Infostar-System vermerkt, dass Sie einen Vorsorgeauftrag besitzen und wo er aufbewahrt wird.
Wenn die KESB einen Fall über Sie eröffnet, prüft sie automatisch Infostar. So wird Ihr Vorsorgeauftrag gefunden, auch wenn Ihre Familie nicht weiss, wo er liegt, oder im Streit steht.
Kosten: Der Eintrag ist gebührenpflichtig. Die Gebühr ist vom Bund festgelegt und darum in allen Kantonen dieselbe, eine schriftliche Bestätigung kostet zusätzlich. Den aktuellen Betrag nennt Ihnen jedes Zivilstandsamt.
Zwei Orte, an denen er nicht liegen darf
Das Bankschliessfach ist der eine, und er steht oben schon. Es gibt einen zweiten, an den niemand denkt: den verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift, er sei erst nach dem Tod zu öffnen.
Menschen legen ihre Vorsorgedokumente gern zum Testament, weil beides ernst und beides für später ist. Das ist ein Irrtum mit Folgen. Der Vorsorgeauftrag wird gebraucht, solange Sie leben, und zwar genau dann, wenn Sie ihn nicht mehr selbst hervorholen können. Ein Umschlag, den die Angehörigen aus Respekt geschlossen lassen, macht ihn wertlos.
Legen Sie die beiden darum getrennt ab und beschriften Sie den Vorsorgeauftrag klar: «Vorsorgeauftrag, im Fall meiner Urteilsunfähigkeit zu öffnen.» Ein Satz, der den Unterschied macht.
Was die beauftragte Person wissen muss
Die beste Aufbewahrung nützt nichts, wenn die eingesetzte Person im Ernstfall nicht weiss, was zu tun ist. Sagen Sie ihr vier Dinge, am besten schriftlich auf einem Blatt beim Dokument:
- Dass sie eingesetzt ist, und für welche Bereiche.
- Wo das Original liegt, und dass sie es im Ernstfall braucht.
- Dass sie sich damit an die Erwachsenenschutzbehörde wendet, die den Auftrag prüft und ihr eine Urkunde über ihre Befugnisse ausstellt.
- Dass sie vorher nichts unterschreiben und keine Konten anrühren soll. Vor dieser Urkunde ist sie nicht vertretungsberechtigt, auch wenn der Auftrag längst geschrieben ist.
Der letzte Punkt erspart viel Ärger. Angehörige handeln im ersten Schock oft in bester Absicht und ohne Befugnis, und das lässt sich hinterher schwer wieder einfangen.
Was tun im Ernstfall?
Wenn Sie urteilsunfähig werden, geht Ihre beauftragte Person wie folgt vor:
- Das Original des Vorsorgeauftrags hervorholen
- Zur KESB der Wohngemeinde gehen und die Validierung (Gültigkeitserklärung) beantragen
- Ärztliches Attest über die Urteilsunfähigkeit vorlegen
- KESB prüft formale Gültigkeit und Eignung der beauftragten Person
- Nach Validierung darf die beauftragte Person in Ihrem Namen handeln
Häufige Fehler bei der Aufbewahrung
- Aufbewahrung im Bankschliessfach (im Ernstfall unzugänglich)
- Beauftragter wird nicht über den Aufbewahrungsort informiert
- Keine Registrierung bei Infostar
- Nur eine Fotokopie aufbewahrt (Original ist zwingend erforderlich)
- Aufbewahrung in einem abgeschlossenen Behälter, zu dem nur die Person selbst Zugang hat
- Kein Hinweis in der Brieftasche auf die Existenz eines Vorsorgeauftrags
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Jetzt starten PatientenverfügungHäufige Fragen
Muss ich den Vorsorgeauftrag beim Zivilstandsamt abgeben?
Nein. Das Zivilstandsamt bewahrt das Dokument nicht auf. Es hält auf Antrag nur fest, dass ein Vorsorgeauftrag besteht und wo er liegt. Das Original bleibt bei Ihnen oder an dem Ort, den Sie angeben.
Was, wenn ich umziehe oder den Aufbewahrungsort wechsle?
Dann melden Sie den neuen Ort dem Zivilstandsamt. Der alte Eintrag würde die Behörde sonst an eine Stelle führen, an der nichts mehr liegt.
Darf die beauftragte Person eine Kopie haben?
Ja, und es ist sinnvoll. Für das Verfahren bei der Erwachsenenschutzbehörde braucht sie am Schluss zwar das Original, aber eine Kopie hilft ihr, sich vorher zu orientieren.
Wie findet die Behörde meinen Vorsorgeauftrag im Ernstfall?
Erfährt die Erwachsenenschutzbehörde, dass jemand urteilsunfähig geworden ist, und weiss sie nicht, ob ein Vorsorgeauftrag besteht, erkundigt sie sich beim Zivilstandsamt. Ohne Eintrag findet sie dort nichts, und dann hilft nur, dass jemand aus dem Umfeld Bescheid weiss.
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